Häufige Fragen (FAQ)

Medizinische Fitness & Allgemeines zum Training

Ja, es besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Mitgliedschaft oder über 10er Karte in der Medizinischen Fitness individuell betreut zu werden.

Wir führen mit jedem Kunden vorab ein persönliches, unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch. Dies können Sie direkt an der Anmeldung (auch telefonisch) bei den zuständigen Beratern eintragen lassen. An diesem Termin nehmen wir uns Zeit und geben eine persönliche Empfehlung für Sie ab.

Sie vereinbaren einfach einen Termin zur Analyse bei einem unserer Trainer und erscheinen mit sportlicher Kleidung, sauberen Schuhen und einem Handtuch.

Nein, Sie müssen an diesem Tag keine große Anstrengung in Kauf nehmen. Wir führen Analysen zielgerichtet durch und entscheiden vor Ort, welche Tests angeraten sind.
Sie sollten lediglich Ihr Beschwerdebild/Ihre Erkrankung gut kennen. Sollten Sie Medikamente nehmen, ist es für uns wichtig, dies zu erfahren.

Wir erfassen bei der Analyse Ihre Ziele, Einschränkungen und Dysbalancen. Anhand dieser Informationen planen wir individuell für Sie ein TrainingsKonzept und leiten Sie zweimalig in einer persönlichen Eins-zu-Eins-Betreuung an.

Wir sind regelmäßig für Sie präsent auf der Trainingsfläche und stehen Ihnen mit Korrektur und Rat zur Seite. In der Zeit von 7:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie zwischen 15:00 Uhr bis Praxisschluss sind wir auf der Trainingsfläche für Sie da und ansprechbar.

Auf jeden Fall. Wir planen mit Ihnen regelmäßig im Rhythmus von drei bis sechs Monaten einen Re-Test, ändern Ihren Plan und leiten diesen persönlich und kostenlos erneut an!

Wir haben für Sie keine feste Laufzeit für eine Mitgliedschaft. Aktuell sind alle Mitgliedschaften ab 2018 in einem Tonus von 3 Monaten zum siebten jeden Monats kündbar.

Nein, wir testen, ändern und begleiten Sie kostenlos in Ihr neues TrainingsKonzept.

Über ein ärztliches Attest lässt sich die Mitgliedschaft für einen kurzen Zeitraum aussetzen.

Ja, Sie dürfen sich eigenes Wasser mitbringen. Zusätzlich stellen wir Ihn einen Wasserspender und frisches Obst zu jeder Trainingseinheit zur Verfügung.

Nein, wir stellen alle Trainingsgeräte zur Verfügung. Sie benötigen ein sauberes Handtuch und saubere Schuhe.

Uns ist es wichtig, Sie optimal betreuen zu können. Dazu können Sie sich zu jedem Training vorab eintragen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, so sagen Sie bitte direkt beim Trainer Bescheid, dass Sie gerade ins Training kommen, damit Sie auch eine Betreuung erhalten.

Wir haben zudem montags von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr, dienstags von 13:40 Uhr bis 14:40 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr feste Gruppen zur intensiven Betreuung. Diese Personen haben in dieser Zeit Vorrang. Nutzen Sie in dieser Zeit primär das 1. Obergeschoss für Ihr Training.

Kurse

Präventionskurse müssen den Bedingungen der Zentralen Prüfstelle für Prävention entsprechen und sind von dieser zertifiziert. Die Zertifizierung gibt gesetzlich versicherten Kunden die Möglichkeit, ihren Kurs bei ausreichender Teilnahme (80 %) diesen von der Krankenkasse unterstützen zu lassen. Genauere Informationen über die Höhe der Bezuschussung und der Anzahl der bezuschussten Kurse pro Jahr erhalten Sie direkt bei ihrer Krankenkasse.
Wenn sie einen Gesundheitskurs buchen, erhalten sie keine Bezuschussung von Ihrer Krankenkasse. Ein Teil unserer Kurse ist nicht von der zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert.
Auch Präventionskurse können als Gesundheitskurse gebucht werden. Dies gibt Kunden, die keine Bezuschussung von der Krankenkasse erhalten (z.B. Privatpatienten), die Möglichkeit, auch an diesen Kursen teilzunehmen.

Sie sollten sportliche Bekleidung und Sportschuhe, in denen Sie sich gut bewegen können, mitbringen bzw. im Kurs tragen. Des Weiteren benötigen Sie ein Handtuch zum Unterlegen auf der Matte und etwas zu trinken bzw. eine Flasche. Im Erdgeschoss und in der ersten Etage stehen Spinde und Umkleideräume für Sie bereit.

Bei ausreichender Teilnahme (mind. 80 %) an einem Präventionskurs erhalten Sie zwischen zwei und vier Wochen nach dem Kurs Ihre Bescheinigung per Post.

Sollten Sie schon im Voraus wissen, dass Sie nicht teilnehmen können, dann informieren Sie bitte ihren Kursleiter darüber. Kommt ihnen kurzfristig etwas dazwischen oder Sie sind krank, dann schreiben Sie uns eine E-Mail an kurse@koerperkonzept.de oder rufen Sie uns an. Sollte wir nur über den Anrufbeantworter erreichbar sein, können Sie dort gerne eine Nachricht hinterlassen. Bitte teilen Sie uns mit, um welchen Kurs es sich handelt, den Wochentag und welche Uhrzeit es betrifft, damit wir Sie besser zuordnen können.

Sie können die Kurse als Gesamtpaket im Form eines Gesundheits- oder Präventionskurs buchen. Sollten sie nur an vereinzelten Terminen teilnehmen wollen, können Sie immer eine Woche im Voraus sich für die Kurse eintragen lassen.

Einzelne Kurstermine kosten:

45min            10,00 Euro
60min             12,00 Euro
90min             15,00 Euro

Kein Problem! Sie haben die Möglichkeit, soweit ein Kursplatz frei ist, in einen Kurs reinzuschnuppern. Das einzige, was sie dafür tun müssen, ist sich anzumelden und aus versicherungstechnischen Gründen unseren Schnuppertermin-Zettel auszufüllen.

An unseren Kursen kann jeder teilnehmen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zudem dürfen aus ärztlicher Sicht keine Bedenken an der Kursteilnahme bestehen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie an ihrem Wunschkurs teilnehmen können, dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Wichtig ist, dass Sie uns vor Beginn des Kurses den Anamnesebogen ausgefüllt mitbringen, damit wir prüfen können, ob Einschränkungen vorliegen und wir Sie entsprechend betreuen müssen. Im Einzelfall behalten wir uns vor, uns eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen zu lassen.

Sollten im Laufe des Kurses Beschwerden auftreten, so informieren Sie bitte vor der Stunde den Kursleiter darüber. Treten während des Kurses Beschwerden oder Unwohlsein ein, ist es entscheidend. den Kursleiter umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

Sollte ein Kursleiter erkranken und wir finden rechtzeitig keinen Ersatz, werden sie telefonisch darüber benachrichtigt. Der Termin wird dann hinten an die Kursserie angehängt. Somit entfällt Ihnen keine Kurseinheit.

Wenn Sie einen Kurs wechseln möchten, ist dies nur möglich, wenn im anderen Kurs noch ein Platz frei ist und dieser Kurs dieselbe Kursdauer hat.
Kurstermine in anderen Kursen nachzuholen, ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Bei einer längeren Ausfallzeit benötigen wir von ihrem Arbeitgeber oder ihrem behandelten Arzt einen schriftlichen Nachweis, dass es Ihnen nicht möglich ist/war, am Kurs teilzunehmen. In der Folge erhalten Sie von uns einen Gutschein über den noch ausstehenden Betrag. Eine Erstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.

Anmeldeschluss für die Kurse ist aus organisatorischen Gründen eine Woche vor Kursstart. Im Anschluss können wir Anmeldungen nur noch bedingt berücksichtigen.
Die Lastschriftbuchung erfolgt i.d.R. auch eine Woche vor Kursstart.

Wir bieten drei Kursserien pro Jahr. Die erste Kursserie startet im Januar, die zweite Runde im April/Mai und die letzte Serie beginnt September/Oktober. Im Sommer bieten wir auch einige Special-Kurse an. In der Regel werden zwei Präventionskurse pro Jahr von Seiten der Krankenkassen bezuschusst.

Unsere Präventionskurse gehören alle zum Handlungsfeld Bewegung. Sie verhelfen zu einer Reduktion von Bewegungsmangel. Sie zielen darauf ab, gesundheitliche Risiken mit einem verhaltens- und gesundheitsorientierten Bewegungsprogramm vorzubeugen oder zu reduzieren.

Physiotherapie

Wie die therapeutische Schweigepflicht ist uns auch der Datenschutz sehr wichtig. Unser Team ist in die DSGVO eingewiesen worden und klärt gerne persönlich die noch offenen Fragen. Zudem besteht auch hier eine Schweigepflicht.

Ein Rezept bei gesetzlich Versicherten muss nach Ausstellung innerhalb der ersten 14 Tage in Anspruch genommen und spätestens nach drei Monaten abgearbeitet werden.

Das kommt auf die Art der Verordnung an. Die Krankenkassen geben einen Zeitraum für jede Leistung im Rahmen der Physiotherapie vor. 
Praxen, die zum Beispiel im Rahmen der Krankengymnastik länger als 20 Minuten behandeln, führen unlauteren Wettbewerb durch und können diesbezüglich belangt werden.

Wir richten uns in der Praxis nach den allgemeinen Empfehlungen zu jeder Therapieform.

Es ist nicht nur in unserem Interesse, sondern kommt allen Patienten zugute, dass es keine langen Wartezeiten gibt. Deshalb ist es notwendig, Termine rechtzeitig abzusagen (mindestens 8 Stunden vorher) und Leerläufe der Therapeuten zu vermeiden. Sie können dies telefonisch über den AB oder über eine direkte Mail an die Anmeldung einhalten.

Halten Sie sich nicht an diese Regelung, stellen wir Ihnen für jeden nicht rechtzeitig abgesagten Termin laut BGB die folgenden nicht eingehaltenen Termine privat in Rechnung.

Die klassische Massagetherapie wird mit medizinischem Hintergrundwissen bei klinischen Diagnosen angewendet, während bei Wellnessmassagen die ganzheitliche Entspannung und das körperliche Wohlgefühl im Vordergrund stehen.

Nein. Es sollte jedoch kommuniziert werden.

Nein. Allerdings sollten Sie uns darüber informieren.

Aus Mangel an Fachkräften müssen auch wir mit unseren Kapazitäten haushalten und können nur noch Privat-/Selbstzahler-Hausbesuche annehmen.

Eine gültige Verordnung (sofern es sich nicht um eine private Wellnessbehandlung handelt), ein Badehandtuch und bequeme, bewegungsfreie Kleidung sowie saubere Schuhe.

Termine sollten Sie zeitnah nach Erhalt der Verordnung vereinbaren, da ein gewisser Vorlauf bei der Terminplanung nötig ist.
Bitte achten Sie darauf, etwa fünf Minuten vor Behandlungsbeginn in der Praxis zu sein, damit noch genug Zeit für erforderliche Vorbereitungen bleibt.
Bei einem Arztwechsel informieren Sie den aktuell behandelnden Arzt über vorherige Verordnungen, damit die neue Verordnung korrekt und gültig ausgestellt werden kann und nachträgliche Änderungen vermieden werden können.

Für jedes Rezept der gesetzlichen Krankenkassen ist eine Zuzahlung zu entrichten. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Verordnungsart/-menge und landet nicht in „unserem Portemonnaie“, sondern wird an die Krankenkassen abgetreten. Die privat krankenversicherten Patienten erhalten eine Honorarvereinbarung, in der detailliert die anfallenden Kosten aufgelistet werden.

Von einer Zuzahlung befreit sind Menschen, die jünger als 18 Jahre sind oder ein Befreiungskärtchen der Krankenkasse haben (gibt es nach Antrag bei bestimmten Bedingungen wie z.B. Pflegestufe/Behinderung/chronische Erkrankung/Überschreitung der persönlichen Belastungsgrenze).

Wir liegen mitten im Versorgungszentrum und es gibt genügend Parkplätze. (Bitte handeln Sie rücksichtsvoll und achten Sie im Interesse aller auf die Beschilderung. Nutzen Sie nur die für unsere Praxis reservierten Flächen!)

Ja. Im Erdgeschoss ist ein direkter Zugang barrierefrei. Wir verfügen über drei behindertengerechte Parkplätze direkt vor der Tür. Die Behandlungskabinen sowie ein Teil unserer Trainingsfläche sind ebenerdig zu erreichen.

Ja, allerdings kann es sein, dass wir bei der Terminvergabe nicht mehr so flexibel sein können.

Das kommt auf Ihren Startpunkt und Ihre körperliche Leistungsfähigkeit an. Die Bahn der RMV hat ca. 15 Gehminuten entfernt einen Haltepunkt und die Bushaltestellen befinden sich ca. 500 Meter von uns entfernt.

Eine Heilmittelverordnung ist an Fristen und Frequenzvorgaben gebunden. Diese schreiben die Krankenkassen vor. Eine begründete Unterbrechung ist bis maximal 14 Tage möglich.
Je nach Krankenkasse gibt es Ausnahmen (Krankheit, Ferien), die eine Unterbrechung von maximal 20 bis 28 Tagen ermöglichen. Dies muss jedoch dokumentiert werden. Außerdem ist dabei zu beachten, dass die Verordnung spätestens nach 12 Wochen abgeschlossen sein muss. Teilen Sie uns bitte deshalb geplante Krankenhaus- bzw. Reha-Aufenthalte oder Urlaube rechtzeitig mit.

Wir sind verpflichtet, Sie nach Weisung des verordnenden Arztes zu behandeln, d.h. die Heilmittel, die verordnet sind, müssen wir auch abgeben/erbringen. Wir können keine andere Behandlung nach persönlichem Wunsch des Patienten durchführen oder Ausfalltermine per Patientenunterschrift der Krankenkasse in Rechnung stellen.

Rehasport

Rehasport ist ein Training in der Gruppe, bei dem es um Kräftigung, Ausdauer und Beweglichkeit geht. Unter fachkundiger Anleitung erlernen Sie einfache Übungen, die Sie auch zu Hause durchführen können. Die Stunden werden abwechslungsreich gestaltet, sodass jeder davon profitiert.

Sie benötigen eine Verordnung über Rehasport, die von Ihrem Arzt ausgefüllt und unterschrieben ist.

Die Verordnung muss im nächsten Schritt von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. (Ausnahme: die IKK Südwest und die AOK Hessen verzichten auf die Genehmigung, die Verordnung ist somit sofort gültig.)

Mit Ihrer gültigen Verordnung kommen Sie zu einem Informationsgespräch zu uns und schon können Sie loslegen.

In der Regel ist eine Verordnung über Rehasport 18 Monate gültig. Ihre Krankenkasse legt diesen Zeitraum fest. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, an 50 Trainingseinheiten teilzunehmen.

Ihre Verordnung endet entweder nach den festgelegten 18 Monaten oder sobald Sie Ihre 50. Trainingseinheit absolviert haben.

Haben Sie eine Verordnung von der Rentenversicherung erhalten, gilt Ihre Verordnung sechs Monate ab Ihrer ersten Teilnahme. Die Anzahl der Teilnahmen ist nicht begrenzt. Wichtig: Eine Verordnung der Rentenversicherung müssen Sie innerhalb von drei Wochen in Anspruch nehmen.

Die Anzahl der Trainingseinheiten pro Woche wird von Ihrem Arzt festgelegt und ist auf der Verordnung notiert. In der Regel ist es ein Termin pro Woche, möglich sind aber auch zwei oder mehr.

Sobald Ihre Verordnung von der Krankenkasse genehmigt ist und Sie an einem Informationsgespräch teilgenommen haben, können Sie an den Kursen teilnehmen. Einen Termin für das Informationsgespräch können Sie bei uns vor Ort oder telefonisch ausmachen.

Sie werden einem Kurs fest zugeordnet, sodass Sie einen regelmäßigen Termin haben. Sollten Sie einmal nicht teilnehmen können, bestehe die Möglichkeit, nach Absprache in einen anderen Kurs auszuweichen.

Auch dann finden wir eine Möglichkeit, Ihnen die Teilnahme zu ermöglichen. Ein regelmäßiger Wechsel zwischen Vor- und Nachmittags-Kursen lässt sich in der Regel gut planen.

Sollten sich Ihre Arbeitszeiten oder ähnliches ändern, können Sie auch nachträglich noch den Kurs wechseln. Auch wenn Sie beispielsweise von einem leichten in einen mittleren Kurs wechseln möchten, lässt sich dies zeitnah umsetzen.

Sollten Sie wegen Krankheit, OP oder Reha/Kur längere Zeit nicht am Rehasport teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse eine Verlängerung der achtzehnmonatigen Gültigkeit zu beantragen, um die 50 Einheiten absolvieren zu können.

Aufgrund von Urlaub wird eine Verordnung im Normalfall nicht verlängert.

Selbstverständlich. Wir bieten Kurse in drei verschiedenen Intensitäts-Stufen an (leicht, mittel, fit). In einem Kurs mit der Bezeichnung „leicht“ werden die Übungen ausschließlich im Sitzen und Stehen durchgeführt.

Nein, das ist leider nicht möglich. Die Verordnung gilt ausschließlich für das Training in der Gruppe. Sie haben aber die Möglichkeit, unser Zusatzangebot RehasportPlus zu nutzen. RehasportPlus ist eine freiwillige Option, von der Sie im Rahmen Ihrer Verordnung Gebrauch machen können. Es handelt sich hierbei um eine Selbstzahler-Leistung für die Ihre Krankenkasse nicht aufkommt. Weitere Informationen zu RehasportPlus

Wir suchen Dich!

Wellnessmasseure (m/w/d)

(Aushilfe, Teilzeit, Vollzeit)

Physiotherapeuten (m/w/d)

(Aushilfe, Teilzeit, Vollzeit)

Bewerbungen für alle Stellen bitte an info@koerperkonzept.de